Beitragsordnung

BEITRAGSORDNUNG

ABSCHNITT 1 – GRUNDLEGENDES

§ 1 BINDUNG DER BEITRAGSORDNUNG

Die Beitragsordnung ist für jedes Mitglied der Jungen Liberalen Neckar-Odenwald bindend.

§ 2 ABWEICHENDE REGELUNGEN

Abweichende Regelungen kann der Kreisvorstand auf Antrag des betroffenen Mitglieds nur in einzelnen begründeten Ausnahmefällen treffen. Über einen solchen Antrag hat der Kreisvorstand binnen zwei Wochen zu entscheiden. Abweichende Regelungen sind jährlich auf ihre weitere Erfordernis zu überprüfen.

§ 3 BEITRAGSEINZUG

Die Beitragszahlung erfolgt nach Rechnungsstellung für das gesamte Kalenderjahr im Voraus. Jedes Mitglied kann den Kreisvorstand, namentlich dem stellvertretenden Kreisvorsitzenden für Finanzen dazu ermächtigen den fälligen Betrag einzuziehen (SEPA-Lastschriftmandat).

§ 4 GRUNDLAGE DER BEITRAGSORDNUNG

Diese Beitragsordnung wird auf Grundlage des § 4 Absatz 2 der Satzung der Jungen Liberalen Neckar-Odenwald erlassen.

ABSCHNITT 2 – BEITRAGSHÖHE

§ 5 BEITRAGSHÖHE

Der Beitrag pro Monat beträgt 3,00 Euro.

Bei begründetem Antrag wegen plötzlicher Erwerbslosigkeit oder besonderer sozialer Härte hat der Vorstand dem Antrag stattzugeben. Was unter sozialer Härte zu verstehen ist obliegt dem Kreisvorstand. Hat der Vorstand dem Antrag stattgegeben fällt das Mitglied in die nächst niedrigere Beitragsklasse. Dieser Antrag muss jedes Kalenderjahr neu gestellt werden. Jedes Mitglied kann auf eigenen Wunsch einen höheren Beitrag als seiner Beitragsklasse entsprechend leisten. Das Mitglied verpflichtet sich, den Kreisschatzmeister über Änderungen seines Mindestbeitragssatzes zu informieren.

§ 6 TEILBETRÄGE

Mitglieder, die während des laufenden Kalenderjahres beitreten, zahlen ihren Beitrag gemäß des §5 dieser Beitragsordnung anteilsmäßig für den Zeitraum des Monats des Beitritts bis zum Jahresende. Tritt das Neumitglied erst nach dem 15. eines Monats bei, so ist erst der nachfolgende Monat beitragspflichtig. Jedes Neumitglied kann freiwillig den vollen Jahresbeitrag leisten.

§ 7 FÖRDERMITGLIEDER

Fördermitglieder zahlen einen Jahresbeitrag in beliebiger Höhe im Voraus.

ABSCHNITT 3 – SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

§ 8 VORRANG DER SATZUNG

Enthält die Satzung der Jungen Liberalen Neckar-Odenwald etwas gegenteiliges, so gilt das in der Satzung geregelte. Weist diese Beitragsordnungen gewollte oder planwidrige Lücken auf, so gilt die Satzung der Jungen Liberalen Neckar-Odenwald. Enthält auch diese keine Regelung so obliegt die Auslegung für das laufende Kalenderjahr dem Kreisvorstand.

§ 9 INKRAFTTRETEN

Diese Beitragsordnung tritt zum 16. Juli 2018 in Kraft und wurde zuletzt am 24. Juli 2021 angepasst. Sie bedarf der Ausfertigung durch den Kreisvorsitzenden und muss jedem Mitglied zugänglich gemacht werden.